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   OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01   

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https://dejure.org/2005,31000
OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01 (https://dejure.org/2005,31000)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.02.2005 - 11 U 247/01 (https://dejure.org/2005,31000)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 11 U 247/01 (https://dejure.org/2005,31000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschluss und Umfang eines Architektenvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vollmacht zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit bei der Bauaufsicht erteilt: Akquisitionsphase beendet?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann endet die Akquisitionsphase? (IBR 2006, 207)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01
    Zwar kann ein Mangel des Architektenvertrages auch dann vorliegen, wenn, gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung, übermäßiger Aufwand betrieben wird, oder wenn die geschuldete Optimierung der Nutzbarkeit des Gebäudes nicht erreicht wird (BGHZ 138, 87, 89).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/05

    Wann endet die Akquisitionsphase?

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01
    BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 64/05.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01
    Nach dem Grundsatz einer interessengerechten Auslegung sind die durch den konkreten Vertrag begründeten Interessen des Auftraggebers an den Arbeitsschritten zu berücksichtigen, die für den vom Architekten geschuldeten Werkerfolg erforderlich sind (BGH ZfBR 2004, 781, 783).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01
    Ob ein Honoraranspruch dem Grunde nach gegeben oder nicht gegeben ist, lässt sich daher nicht mit Gebührentatbeständen der HOAI begründen (BGHZ 133, 399, 402).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 192/98

    Wann liegt Akquisition vor, wann eine Vorplanung?

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01
    a) Bei der gemäß §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung ihrer Erklärungen ist zunächst zu berücksichtigen, dass bei der Größenordnung des Bauvolumens von mehreren Millionen DM und entsprechenden Honorarchancen eine Akquisitionsphase allgemein üblich ist, insbesondere wenn sich die Bauherren noch nicht darüber im Klaren sind, ob und in welchem Umfang sie derartig große Investitionen durchführen wollen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 19, 20).
  • OLG Celle, 23.05.2006 - 14 U 240/05

    Beweislastpflicht für das Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Es ist in diesem Zusammenhang auch nicht entscheidend, dass der Beklagte Änderungswünsche äußerte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 11 U 247/01 ; IBR 2006, 207).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2008 - 23 U 85/07

    Akquisitionsleistungen des Architekten in Abgrenzung zur rechtsgeschäftlichen

    Einen Vertragsbindungswillen dokumentiert der Bauherr in einem solchen Fall insbesondere dadurch, dass er dem Architekten Vollmacht erteilt (OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.2005, 11 U 247/701, IBR 2006, 207; KG, Urteil vom 26.06.1987, 4 U 2460/86, BauR 1988, 624; Jochem, Festschrift für Vygen, 1999, 10 ff., 14/15).
  • KG, 28.12.2010 - 21 U 97/09

    Architektenleistung verwertet: Bauherr muss zahlen!

    Die Vollmachtserteilung für die erforderlichen Verhandlungen mit den Behörden bzw. zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit der Planungslösung beim Bauordnungsamt gilt als Verwertung einer Architektenleistung (Thode/Wirth/Kuffer § 4 Rn. 96; Wirth in Korbion/Mantscheff/Vygen Einf Rn. 64; OLG Naumburg IBR 2006, 207; OLG Franfurt BauR 2006, 1922).
  • OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09

    Architektenhonorar in der Insolvenz des Auftraggebers: Darlegungs- und

    Die Darlegungs- und Beweislast liegt dabei auf Seiten des Architekten, der den Nachweis erbringen muss, dass seine Akquisitionsleistung für die Auftragserteilung erfolgreich war (OLG Düsseldorf, a.a.O., m. w. N.; OLG Naumburg, Urteil vom 22. Februar 2005, 11 U 247/01).
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